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Unterweisung Digitaler Tachograph (VO 165/2014)

119 eur
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Sa., 20. Juni 2026, 08:00–16:00 Uhr MESZ
Köln

Unternehmen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung des digitalen Tachographen sicherzustellen.
Rechtsgrundlage ist insbesondere Artikel 33 der Verordnung (EU) 165/2014.

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Organisation, Kontrolle und Dokumentation im Zusammenhang mit dem digitalen Tachographen.
Fehlbedienungen, organisatorische Mängel oder unzureichende Nachweise können zu erheblichen Bußgeldern sowie haftungsrechtlichen Risiken führen.

Diese Unterweisung zum digitalen Tachographen vermittelt die rechtlichen Anforderungen und deren praxisgerechte Umsetzung im betrieblichen Alltag.

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